26.03.2011 | Wildschweinschäden bleiben ein Problem für die Jäger | Gießener Anzeiger

Der stellvertretende Landesvorsitzende Adolf Tausch beim Vortrag. Foto: gk

VOGELSBERGKREIS Hauptversammlung des Verbandes der Jagdpächter - Absage an Nachtzielgeräte (gk).

„Es gibt keine dummen Sauen, die im Mondschein aus der Lichtung rausgehen und sich damit dem Jäger zum Abschuss auf dem Tablett präsentieren.“ Dies sagte Karl-Heinz Scheu, Ehrenvorsitzender des Hessischen Jagdverbandes, als die Jagdgenossenschaftsvertreter eifrig darüber zu diskutieren begannen, ob nicht doch der Einsatz eines Nachtzielgerätes bei der Jagd nach Wildschweinen zum Einsatz kommen sollte. Das Ganze sei sehr zwiespältig, stellte Adolf Tausch, stellvertretender Vorsitzender des hessischen Jagdverbandes, mit dem Hinweis auf die Jagdethik heraus. „Auch das Tier braucht seine Chance“, war seine Entgegnung; darüber hinaus kam der Hinweis auf die derzeitigen gesetzlichen Vorschriften zum Jagd- und Waffenrecht. Jedenfalls beunruhigt der Schaden, den die Wildschweine momentan in den Gemarkungen anrichten, die Jagdgenossenschaften. Wildschweine verursachen erhebliche Schäden, insbesondere in Maisfeldern. Und darin liege ein großes Problem.

„Vorschub für Wildschaden“
Denn viele Landwirte sehen sich in die Lage versetzt, den Mais nicht nur als Futterpflanze, sondern auch als Biomasse anzubauen und dies mit steigender Tendenz. Damit leiste man fast „Vorschub“ für einen Wildschaden, der dann wiederum durch die Jagdpächter zu entschädigen sei. Ob und in welcher Höhe eine Regulierung erfolgt, obliegt dem Einzelfall und notfalls sogar einer rechtlichen Auseinandersetzung. Das Thema „Einzäunung der Maisfelder“ war diskutiert; praktische Tipps gegeben - aber „Lösungen“ scheinen recht unterschiedlich zu sein.

Daher war es dann nur folgerichtig, als Kreislandwirt Norbert Reinhardt (Haarhausen) vorschlug, dass der Landesverband bei der hessischen Landesregierung vorstellig waren sollte, um wieder zu einem „Wildschwein-Gipfel“ einzuladen. Denn, so der Kreislandwirt, es gehe nicht nur um Wildschaden auf den landwirtschaftlichen Grundstücken, mittlerweile nehmen auch die Verkehrsunfälle mit Wildschweinen wieder zu. Es sei Zeit zu handeln, appellierte Norbert Reinhardt an die Versammlung.

Zuvor hatte Björn Schöbel über „Aktuelles aus dem Jagd- und Genossenschaftsrecht“ berichtet und dabei auf die unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern und in Europa hingewiesen. Auch die Einhaltung der Wochenfrist zur Anmeldung von Wildschäden kann durchaus unterschiedlich bewertet werden. Das Jagdrecht in verschiedenen Bundesländern ist in Bewegung geraten, stellte Schöbel heraus, die Rechtsprechung zu einzelnen Fällen sei interessant und differenziert.

In seinem letzten Bericht sagte Vorsitzender Karl Rühl, dass er an 15 Veranstaltungen teilgenommen habe; davon vier Hauptversammlungen und Versammlungen der Jägervereinigungen und Jagdgenossenschaften. Das Dauer-Thema Schwarzwild lasse die Jagdgenossenschaften nicht los. Die genauen Abschusszahlen von 2010 liegen noch nicht vor. Dafür aber die Wildschadenersatzleistungen; sie sind wieder gestiegen von circa 86 000 Euro (2009) auf rund 131 000 Euro (2010). Rühl führte weiter aus, dass keine Reviere mehr verpachtet werden, in denen eine Wildschadenpauschale als Deckelung oder als Festbetrag vereinbart ist. Bewährt hat sich nach den Worten von Karl Rühl, auch die Maßnahme „Windräder“, die zur Kitz-Rettung eingesetzt wurden. Über 3000 Windräder sind an Landwirte ausgegeben worden. Durch die Geräusche dieser „Windräder“ konnten viele Rehkitze beim Mähen des Grünlandes „gerettet“ werden.

 

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