Protokoll der Jahreshauptversammlung der Hegegemeinschaft Freiensteinau vom 05. Mai 2012 in der Grillhütte Salz, 15:00 – 18:00 Uhr

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Totenehrung

3. Vortrag "Neues Jagdgesetz" Referent Peter Seibert, LJV Hessen

4. Jahresbericht des Vorsitzenden

5. Kassenbericht

6. Bericht der Kassenprüfer und Antrag auf Entlastung des Vorstands

7. Fuchspokal

8. Neuaufnahme und Ehrungen

9. Ansprache der Gäste

10. Verschiedenes

11. Trophäenschau

Die Einladung zur Jahreshauptversammlung erfolgte fristgerecht. Ausführungen zu einzelnen Tagesordnungspunkten waren als Tischvorlage in Form einer Mappe jedem Teilnehmer der Jahreshauptversammlung zugängig.

1. Begrüßung

Nach der Eröffnung durch die Jagdhornbläser der HG, begrüßte der Leiter der Gemeinschaft, Hans-Ullrich Weidner, die anwesenden Jagdpächter, Revierbeauftragten sowie als Gäste den stellvertretenden Bürgermeister der Gemeinde Freiensteinau, Herrn Erich Koch, den Vertreter der Jagdgenossenschaften, Herrn Spielberger sowie den Referenten, Herrn Peter Seibert vom LJV Hessen und die Vertreter der Presse vom Lauterbacher Anzeiger und den Kinzigtaler Nachrichten. Er begründete kurz die Wahl des Versammlungsortes und leitete dann über zur Tagesordnung.

2. Totenehrung

3. Vortrag „Neues Jagdgesetz“ Referent Peter Seibert, LJV Hessen

Peter Seibert referierte über die wichtigsten Änderungen im Hess. Jagdgesetz und würzte seinen Vortrag mit Erfahrungen und Episoden aus dem eigenen Jagdrevier.

Das Hessische Jagdgesetz enthält eine umfassende Regelung zur Wildfütterung. Der Lebensraum des Wildes ist so zu erhalten und ggf. zu verbessern, dass zusätzliche Futtermittel nicht mehr notwendig sind (ähnlich wie in den 70er/80er Jahren) § 30 Abs. 1. Jagdgenossenschaften sollen zukünftig 0,5 % der bejagbaren Fläche zur Anlage qualifizierter Äsungsflächen zur Verfügung stellen (§ 2 Abs.1), ggf. aus dem Gemeindeanteil. Hier ist die gesetzliche Regelung nicht eindeutig.

Die Fütterung des Schalenwildes ist in Zukunft verboten (§30 Abs.2). Lediglich Rauhfutter (Heu und Grassilage) ist für wiederkäuendes Schalenwild ganzjährig zulässig. Eine Fütterung mit Saftfutter (Rüben, Silagen, Trester u.a ohne Kraftfutteranteile) ist nur in Notzeiten zulässig.

Notzeiten stellt die UJB im Einvernehmen mit der Veterinärbehörde auf Antrag des Kreisjagdberaters fest. Es ist erforderlich, dass die HG ein schlüssiges, situationsgemäßes Fütterungskonzept für Notzeiten erstellt, basierend auf den regionalen Gegebenheiten und den Beobachtungen der Jäger vor Ort.

In Jagdbezirken, in denen eine Notzeit festgestellt wurde, ist die Jagdausübung auf Schalenwild verboten. Ähnliches gilt für die Erhaltungsfütterung von Schwarzwild in festgestellter Notzeit, wobei die UJB über die zulässigen Futtermittel entscheidet. (§30 Abs.6).

Ablenkungsfütterungen für Schwarzwild sind in Zukunft verboten. Kirrungen dagegen weiterhin zulässig, sie sind der UJB anzuzeigen. Je angefangene 100 ha bejagbarer Fläche ist eine Kirrung erlaubt, hinzu kommt eine Kirrung als grundsätzliche Maßnahme. Die Regelung entspricht weitgehend den bisherigen Vorschriften im Sammelerlass zur Genehmigung von Kirrungen durch die UJB. Bei Rotwild gilt: je angefangene 250 ha eine Kirrung; auch hier kommt ebenfalls eine Kirrung als grundsätzliche Maßnahme hinzu (Bonus).

Abschussplanung: Abschuss in rotwildfreiem Gebiet.

Außerhalb der abgegrenzten Hochwildgebiete ist der Abschuss von 2 Stück Schalenwild beiderlei Geschlechts von Rot- Dam- und Muffelwild festgesetzt. Bei Rot- und Damhirsch bis zum Alter von 4 Jahren, Muffelwidder bis zum Alter von 3 Jahren. Der Abschuss von Kronenhirschen ist nicht erlaubt.

Verzicht auf die Erhebung der Verbissbelastung

Richtlinie über die Hege und Bejagung des Rehwildes in Hessen – Aufnahme der Verbissbelastung auf Traktflächen und forstliches Gutachten für den Planungszeitraum 2013 bis 2015.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Hess. Jagdgesetzes vom 10. Juni 2011 hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, auf die Erhebung der Verbissbelastung zu verzichten unter der Voraussetzung, dass innerhalb der HG über die Abschussplanung Einvernehmen besteht und die Jagdrechtsinhaber dem zugestimmt haben.

Für einzelne Reviere, die einem Mehrheitsbeschluss widersprechen, setzt die UJB wie bisher den Rehwildabschuss fest.

Das bedeutet, die HG muss den Zeitpunkt der Rehwildabschussplanung um ein Jahr vorziehen und noch 2012 einen Abschussplan für den Zeitraum 2013 – 2015 erarbeiten, beschließen, mit den Jagdrechtsinhabern abstimmen und einreichen.

Jagdgenossenschaften zukünftig stimmberechtigte Mitglieder der Hegegemeinschaften.

Jagdgenossenschaften, vertreten durch den Vorstand, sind jetzt wie bisher die Jagdausübungsberechtigten und ggf. Vertreter des Forstamtes, dessen Jagdfläche im Gebiet der HG liegt, stimmberechtigte (Zwangs)mitglieder der HG. Peter Seibert empfiehlt bei anstehenden Entscheidungen eine offenen Abstimmung, um Spannungen zwischen HG und Jagdgenossenschaft zu vermeiden

Jagderlaubnisscheine

entgeltlichunentgeltlichentgeltliche und unentgeltliche mit Gültigkeit bis zu einem Jahr

Einwilligung des Verpächters

Zahl möglicher Jagdausübungs-berechtigter darf nicht überschritten werden.

Die Fläche, auf der das Recht zur Ausübung der Jagd zusteht, ist in den Jagdschein einzutragen.

Anzeigepflicht gegenüber dem Verpächter.

Anzahl der Scheine im Verhältnis zur

Anzahl der Jagdausübungs-berechtigten.

Anzeigepflicht gegenüber der UJB (nach Auffassung des LJV entbehrlich).

Es empfiehlt sich, die Einwilligung der Verpächter im Pachtvertrag zu konkretisieren.

(siehe auch Musterpacht-verträge des LJV).

Anzeigepflicht gegenüber dem Verpächter.

Anzeige bei und Genehmigung durch die UJB entfallen.

in der Zahl nicht beschränkt.

Jagdgäste ohne Jagderlaubnisschein dürfen die Jagd nur bei Anwesenheit des Jagdausübungsberechtigten oder einem von diesem schriftlich bevollmächtigten Jagdaufseher ausüben.

Die Nutzung von Feld und Wald durch die unterschiedlichsten Interessengruppen – Jogger, Reiter, Biker und neuerdings durch eine moderne Form der Schatzsuche (Geocaching) nehmen stark zu.

Geocaching ist eine modern Form der Schatzsuche (früher Schnitzeljagd). Mit einem GPS Empfänger und den Koordinaten eines "Schatzes" aus dem Internet kann man die Schätze finden, die ein anderer an ungewohnten Orten – oft genug im Wald und auf Bäumen – versteckt hat. Was für die einen ein aufregendes und lustiges Hobby ist führt vermehrt zu Jagdstörungen.

Das Wegenutzungsrechts im Wald im Bezug auf Freizeitaktivitäten (Sport- und Lehrpfade, Rückeschneisen, gesperrte Waldwege, Trampelpfade, markierte Fuß- und Wanderwege) ist eindeutig: feste Wege, die im Lageplan aufgeführt sind, sind auch nachts begehbar, dürfen aber von Waldbesuchern nicht verlassen werden.

Unstimmigkeiten über die tatsächliche Reviergröße: Mit Hilfe digitaler Satellitenvermessung kann hier Klarheit gewonnen werden.

Hans-Ullrich Weidner dankte dem Referenten für seinen interessanten Vortrag.

4. Jahresbericht des Vorsitzenden

In seinem Tätigkeitsbericht informierte Hans-Ullrich Weidner ausführlich über die Vorstandarbeit, die Veranstaltungen im vergangenen Jagdjahr und über mögliche Veränderungen, die den Jagdbetrieb betreffen.

Die Bilanz seiner Tätigkeit:

  • Teilnahme an drei Vorstandssitzungen der Jägervereinigung Lauterbach und der Jahreshauptversammlung
  • Information, über Absichten der Jägervereinigung im Bezug auf die Jungjägerausbildung und das Hundewesen, hier:

    Wegen des rückläufigen Interesses an einem Hundeführerlehrgang wird eine Zusammenarbeit mit dem Jagdhundegebrauchsverein Mittelhessen und dem Jagdverein Alsfeld im Hundewesen angestrebt. Der JGV Mittelhessen beabsichtigt gemeinsam mit dem Jagdverein Alsfeld und der Jägervereinigung Lauterbach e.V. einen Hundeführerlehrgang im Vogelsberg auszurichten.

  • Internetauftritt der Jägervereinigung
    hier sind die Vorbereitungen für eine Homepage geleistet.
  • Teilnahme an einem Fachvortrag "Wildtiere- Ernährung – Fütterung", Referent Prof. Dr. R. R. Hofmann, ehemals Uni Gießen, auf Einladung der Rotwildhegegemeinschaft "Hoher Vogelsberg" (siehe Tischvorlage "Wild unserer Wälder ist schützenwertes Volksgut")
  • Teilnahme an einem Vortrag im Rahmen. der 54. Verbandsschweißprüfung des Landesverbandes Hessen.
  • Der HGL dankte dem Jagdkollegen Ralf Wächter für seinen treffenden Artikel als Antwort auf die unverschämte Reportage des TV Senders VOX vom 31.03.2012 (Haustiersendung Hundkatzemaus) über erbarmungslose Jäger, die angeblich jährlich bundesweit 40 000 Hunde und 350 000 Katzen abknallen. (Tischvorlage; siehe auch Jagdschutzverband e.V., Jagdnetz-Newsletter, Pressestelle, April 2012).

Er sprach die Rechtsstruktur der Hegegemeinschaften an, im Zusammenhang mit einem Schreiben der HG Kirtorf-Vogelsbergkreis an den Hess. Minister für Umwelt – Referat VI 3, Oberste Jagdbehörde wegen der völlig unzulänglichen Struktur der Hegegemeinschaften bei der vermehrten Erfüllung von Aufgaben im Jagdwesen und mit der Bitte um rechtliche Anpassung und warnte die Jagdausübungsberechtigten, gut auf Hochsitze und Einrichtungen zu achten, da Jagdeinrichtungen vermehrt in das Visier von Jagdgegnern geraten sind, die nicht vor Übergriffen auf Einrichtungen zurückschrecken.

Streckenlist der HG ( 01.02.2011 – 31.01.2012) siehe Tischvorlage

Zu den Ausführungen über die Jagdstrecken des Vorjahres und die Abschusserfüllung verwies der Vorsitzenden auf die Tischvorlagen und hob augenfällige Veränderungen hervor:

  • Die Abschusserfüllung beim Rehwild liegt bei 95,5 %; (Vogelsbergkreis 97,9 %) dagegen ist eine Rückläufigkeit der Strecken bei Schwarzwild, Fuchs und Waschbär zu beobachten. Das Auftauchen des Marderhundes, in Lauterbach im Anblick, bedinge eine neue Herausforderung für die Jagdausübungsberechtigten.
  • Marderhund (Enok, japanischer Fuchs) Allesfresser, lebt in kleinen Rudeln, bewohnt Erdlöcher und Höhlen, nachtaktiv, richtet an Niederwild, Wasservögeln und in der Fischerei großen Schaden an. Hundeähnlicher Kopf, kurze Läufe, graubraune Grundfarbe.
  • Mitgliederstand: 2 Austritte, 3 Neuzugänge
  • Die Planung für das neue Jahr ist noch nicht abgeschlossen. Neben der Teilnahme am Jahresschießen ist eventuell ein Kochlehrgang „Wildgerichte“ angedacht, offen auch für Nichtmitglieder der HG. 
  • Die revierübergreifende gemeinschaftliche Ansitzjagd auf Schwarzwild (18./19. Februar 2011) ist mit einer Zuwendung von 300 € aus der Jagdabgabe gefördert worden.

Hans-Ullrich Weidner beendete seinen Jahresbericht mit dem Wunsch, dass die Mitglieder der HG trotz aller Veränderungen und Einschränkungen weiterhin viel Freude an der Jagd empfinden mögen.

5. Kassenbericht des Rechners

  • Der Kassenbericht wird verlesen.

6. Bericht der Kassenprüfer / Entlastung des Vorstands

Die mit der Kassenprüfung beauftragten Waidkameraden bestätigten die ordnungsgemäße Buchung der Einnahmen und Ausgaben und stellten den Antrag auf Entlastung von Rechner und Vorstand. Die Entlastung wurde einstimmig erteilt.

7. Fuchspokal

Der Fuchspokal wurde dem Revier Salz für die Strecke von 48 Füchsen im letzten Jagdjahr zugesprochen.

8. Neuaufnahmen und Ehrungen

Als neue Mitglieder wurden in die Jägervereinigung aufgenommen: Frau Sylvia Hein, Herr Dieter Salz, Herr Helmut Merz. Die Treuenadel und die Urkunde für 50 bzw. 70 Jahre Mitgliedschaft erhielten Herr Karl Hämel und Herr Hans Pöhl, beide aus Freiensteinau.

9. Ansprache der Gäste

Erich Koch, stellvertretender Bürgermeister, bedankte sich für die Einladung und sprach einige aktuelle Themen an, u.a. die Schwarzwildproblematik. Er betonte die Notwendigkeit der Harmonie zwischen Jägern und Landwirten und wünschte allen Jagdausübungsberechtigen guten Anblick und Waidmannsheil.

Gerhard Spielberger überbrachte Grüße des Kreisvorsitzenden der Jagdgenossenschaften des Vogelsbergkreises und warb wiederum für ein verständnisvolles und konstruktives Miteinander von Jagdgenossen und Revierinhabern.

10.Verschiedenes

Auf Rückfrage teilte der Vorsitzende mit, dass die Anfrage eines Falkners aus dem Vogelsbergkreis an die Revierpächter der HG nach Möglichkeiten seinen Beizvogel auf Krähen und zum Training zu fliegen, von der Jahreshauptversammlung 2011 abschlägig beschieden worden sei.

11.Trophäenschau

Die freiwillige Trophäenschau der HG im Anschluss an den offiziellen Teil der Versammlung war diesmal nicht gut angenommen.

Die Bewertung der Trophäen für den „Silbernen Bruch“ übernahmen wie im Vorjahr Gerhard Weiß und Hans-Ullrich Weidner. Die Auszeichnung für die stärkste Rehwildkrone fiel an das Revier Ober-Moos, Erleger Bernd Gerdes, die für die stärksten Keilerwaffen ebenfalls an das Revier Ober-Moos, Erleger Klaus Gerdes.

Mit den nachfolgenden Verszeilen schloss der Vorsitzende die Versammlung.

 

Dort, wo im Waldeschimmer

das stille Volk der Pilze lebt

und in der Waidmannshose

der Kesselwind sich mächtig hebt,

 

Wo´s Buchenholz im Ofen knistert,

wo jagen waidgerechte Herrn

bei Sauerkraut und Schweinerippchen,

verdammt noch mal, da bin ich gern.

 

Zum Abschluss erklangen die Hörner der Hegegemeinschaft mit den Signalen "Sau tot", "Reh tot" und "Jagd vorbei, Halali".

16.05.2011

Schriftführer