Geschichtliches zur Jägervereinigung Lauterbach e. V.

Beitrag von Herbert Haas (Lauterbach) anlässlich des 50-jährigen Bestehens der Jägervereinigung Lauterbach e. V., überarbeitet von Frank Leinberger (Herbstein)

Fünf Jahrzehnte sind seit der Geburtsstunde der Jägervereinigung Lauterbach e. V., Mitglied im Landesjagdverband Hessen e.V., vergangen, ein willkommener Grund für alle Jäger im Altkreis Lauterbach, dieses Jubiläum feierlich zu begehen, für die Verantwortlichen Anlass Rückschau zu halten, aber gleichzeitig den Blick nach vorn zu richten und sich stets der vor uns liegenden Aufgaben bewusst zu sein.

Gegründet wurde die Jägervereinigung Lauterbach e. V. am 26.06.1948. Die Anfänge des jagdlichen Vereinslebens waren überschattet vom Verbot der Jagdausübung nach Beendigung des zweiten Weltkrieges durch die Besatzungsmächte. Mit der Direktive Nr. 2 des „Alliierten Kontrollrates“ - Sitz in Berlin - wurden allen Deutschen verboten, Waffen zu besitzen und die Jagd auszuüben. Auf den Besitz und das Führen von Waffen standen für Deutsche nach dem Gesetz der Alliierten Hohen Kommission hohe Strafen. Damit war das deutsche Jagdwesen rechtlich und praktisch erloschen. Gejagt haben in dieser Zeit Angehörige der Besatzungsmächte, die sich natürlich nicht an Deutsche Gesetze und schon gar nicht an unsere hergebrachten Grundsätze zur Jagdausübung zu halten hatten. Aber bereits Ende 1946 trat in der US.-Besatzungszone eine Änderung ein, als die US-Jäger verpflichtet wurden, bei der Jagdausübung die Grundsätze Deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten und möglichst jagderfahrene deutsche Jäger als Führer und Begleiter auf die Jagd mitzunehmen. Der Verfasser (Herbert Haas) selbst hat an einer solchen Jagd unter Leitung des Chefs der Militärregierung für den Kreis Lauterbach teilgenommen. Herbert Haas erhielt vor Beginn der Jagd einen K 98 ausgehändigt, den er abends nach Beendigung der Jagd wieder abliefern musste. Unter dem Eindruck dieser Verhältnisse ist es erklärlich, dass sich unsere Jägervereinigung erst im Mai 1953 - die Bundesrepublik Deutschland bestand gerade vier Jahre - mit dem Erlöschen letzter Reste fremder Jagdhoheit, auf der Grundlage einer ordnungsgemäß beschlossenen Satzung konstituieren konnte.

Die beherzten Männer der ersten Stunde am Tag der Gründung waren Forstmeister Stähling als Vorsitzender, Revierförster Jakob Otterbein als Schriftführer und H. Gläser als Kassierer. Als Mitinitiator für die Gründung des Vereins ist Baron Wolfram Riedesel Freiherr zu Eisenbach zu erwähnen.Nach zwischenzeitlichen Wechsel des Vorsitzenden durch H. Kübel aus Herbstein setzte sich der erste aus der Satzung hervorgegangene Vorstand wie folgt zusammen: Wilhelm Störmer, Grebenhain (erster Vorsitzender und Hegeringleiter), Dr. Walter Zöller, Schlitz (stellvertretender Vorsitzender und Hegeringleiter), Hans Jakob Otterbein, Lauterbach (Schriftführer), Karl Keitzer, Lauterbach (Kassierer), Julius Stähling, Sickendorf (Hegeringleiter), Josef Ruhl, Herbstein (Hegeringleiter), Heinrich Leipold, Freiensteinau (Hegeringleiter), Dr. Otto Bruchhäuser, Ulrichstein (Hegeringleiter) und Heinrich Gothe (später Dr. Gothe), Schlitz (Kreisjagdberater).Zur örtlichen Intensivierung der Vereinstätigkeit und zur Pflege der Jagdkameradschaft wurden die Hegeringe Freiensteinau, Grebenhain, Herbstein, Lauterbach, Schlitz und Ulrichstein gebildet. Die Hegeringe bestehen in ihrer ursprünglichen Form noch heute mit der Ausnahme, dass inzwischen Herbstein und Ulrichstein zu einem Hegering zusammengefasst wurden.

Hauptaufgabe der neugegründeten Jägervereinigung war es damals, der für unser Wild unheilvollen Zeit ein Ende zu bereiten, sowie Verhältnisse zu schaffen, die es uns ermöglichten, die Vorgaben des in dieser Zeit in Kraft getretenen neuen Bundesjagdgesetzes, nämlich die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen zu gewährleisten. Dazu gehörte auch, die Eigenverantwortung der heimischen Jäger für Jagd und Hege zurückzuerlangen.

Die Schalenwildbestände, besonders bei Rot- und Rehwild waren landesweit stark dezimiert. In der Zwischenzeit haben sich beide Wildarten von dem Aderlass erholt. Die Entwicklung verlief so, dass etwa Anfang 1990 die Bemühungen einsetzten, die Bestände im Interesse des Waldes wieder zu reduzieren. Auch im Übrigen hat sich seit den Tagen der Wiedererlangung der Jagdhoheit auf dem Gebiet des Jagdwesens viel verändert. Dies gilt insbesondere für das von den Jägern bei ihrer Tätigkeit zu beachtende Recht. Ob im eigentlichen Jagdrecht oder in den verwandten Rechtsgebieten des Waffen-, Tier- und Naturschutzrechtes hat die Zahl der neuen Vorschriften gewaltig zuggenommen und die Jagd mit einem dichten Netz von Reglementierungen überzogen. Gerade in den letzten 50 Jahren hat sich aber auch unsere Landschaft durch Eingriffe des Menschen in den Lebensraum durch Bau von Straßen und Ausweitung der Besiedlung in einem vorher nie dagewesenen Ausmaß, aber auch durch die Intensität der Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Flächen stärker verändert als jemals in einem entsprechenden Zeitraum zuvor.Für Jäger war hier ein reiches Betätigungsfeld zu finden, wobei es galt, nicht nur die alte Jagdtradition zu pflegen und fortzuführen, sondern im Zusammenwirken von Jägern, echten Naturfreunden, Land- und Forstwirten für die Erhaltung unseres Wildes und seines Lebensraumes einzutreten. Leider war uns was das Niederwild anbelangt - gemeint sind das Rebhuhn und der Feldhase - aus hier nicht näher zu untersuchenden Gründen, kein Erfolg beschieden gewesen. Die Jagdausübung auf Rebhühner ist in Hessen so gut wie nicht mehr möglich, eine Jagd auf Hasen findet in unserer Region praktisch nicht mehr statt.

Schwerpunkt bildet in unserem Bereich seit einigen Jahren die Jagd auf Schwarzwild.Dank der Tätigkeit des innerhalb der Jägervereinigung gebildeten Schwarzwildhegeringes ist es hier zu tragbaren Wildbeständen gekommen. Mittlerweile allerdings sorgt das Schwarzwild nicht nur bei den Landwirten gelegentlich für Zornesröte, wenn es in Kopfzahl starken Rotten in den Wiesen und Feldern zu Schaden geht. Aus der frühen Geschichte der Jägervereinigung Lauterbach e. V. verdienen es drei Männer besonders erwähnt zu werden: Oberforstmeister Wilhelm Störmer, der sich in besonderem Maße für die Belange des Rotwildes im Vogelsberg eingesetzt hat. Baron Dr. Hans Riedesel Freiherr zu Eisenbach, der mit dem Vorgenannten den Rotwildring „Hoher Vogelsberg“ ins Leben rief und Revierförster Jakob Otterbein, der sich um die Förderung des Gebrauchshundewesens verdient gemacht hat und schließlich zur Pflege jagdlichen Brauchtums ein Jagdhorn-Bläsercorps gründete. Um das Jagdhundewesen kümmerte sich über Jahre mit viel Engagement Forstamtmann Erich Lorey, Angersbach. Das Bläsercorps der Jägervereinigung wurde in den zurückliegenden Jahren zunächst von Oberförster Seidler und dann lange Jahre von Hornmeister Gerhard Blum, Lauterbach, geleitet. Zahlreiche Preise bei Wettbewerben und das gekonnte Auftreten bei vielerlei Anlässen zeugen von der hohen Qualität und dem Einsatzwillen unserer Bläser bis heute. Um die Öffentlichkeit kümmert sich mit viel Erfolg seit Jahren Alfred Hahner, Blitzenrod. Ihm ist es auch mit zu verdanken, dass wir im Zweijahresrhythmus ökumenische Hubertusmessen zelebrieren, die nicht nur bei Jägern, sondern bei weiten Bevölkerungskreisen einen starken Widerhall erfahren.

In der Mitte der Achtziger Jahre hat die Jägervereinigung die Ausbildung der Jungjäger neu geordnet. Während früher die Jägerprüfungen in jedem Landkreis bzw. in jeder kreisfreien Stadt vor dafür von den unteren Jagdbehörden gebildeten Prüfungsausschüssen mit völlig unterschiedlichen Anforderungen abgelegt werden mussten, wird schon seit längeren Jahren die Ablegung der Jägerprüfung nach einer landeseinheitlichen Jägerprüfungsordnung gefordert. Die Prüfungsausschüsse gibt es nur noch bei der oberen Jagdbehörde.Die Ausbildung obliegt der Landesvereinigung der Jäger (Landesjagdverein Hessen e. V., LJV) und ihren Zweigvereinen. Die Jägervereinigung Lauterbach e. V. hat sich mit dem benachbarten Jagdverein Alsfeld e. V. zusammengeschlossen und führt jährlich einen Ausbildungslehrgang nach den Richtlinien des LJV durch. Seit Bestehen dieser Einrichtung (1986) wurden über 300 JagdscheinanwärterInnen ausgebildet. Die Durchfallquote war und ist relativ gering. An dieser Stelle soll nicht unerwähnt bleiben, dass sich die Jägervereinigung seit Jahren nicht zuletzt auch im Interesse ihrer Mitglieder um eine gute und verantwortungsvolle Zusammenarbeit mit dem Dachverband, dem LJV Hessen e. V., dank der Arbeit unserer Kreisjagdberater mit der unteren Jagdbehörde beim Landrat bzw. jetzt beim Kreisausschuss des Vogelsbergkreises, mit den staatlichen Forstämtern und „last not least“ mit der Privatforstverwaltung der Freiherren Riedesel zu Eisenbach bemüht ist.Fünfzig Jahre (mittlerweile über 60 Jahre) lang haben sich die Mitglieder der Jägervereinigung den Belangen von Wild und Weidwerk gewidmet. Sie haben dazu beigetragen, dass Wild, Jagd und Jägerschaft im Vogelsberg weitgehend in lebendigem, verantwortungsbewusstem Miteinander existieren.

Herbert Haas beendete seinen Beitrag, indem er unseren LJV-Präsidenten Dietrich Möller zitierte. Dietrich Möller sagte anlässlich des 50-jährigen Bestehens des Landesjagdverbandes Hessen e. V.: „Es wird vornehmste Aufgabe der Jägerinnen und Jäger bleiben, Wild, insbesondere gefährdete Arten, als Teil unseres Naturerbes in seinen Lebensräumen zu schützen oder wieder anzusiedeln. Die Jäger werden Wild beobachten und erforschen, um es als wichtige Anzeiger der Veränderung unserer Umwelt und unserer Lebensqualität zu erhalten. Die Jäger werden dafür sorgen, dass im Lernort Natur Wild zu einer wichtigen Brücke zum besseren Verständnis zur Natur und Naturschutzerziehung wird.“Dieser Auftrag ist auch heute noch aktuell und sollte uns bei unserem jagdlichen Tun stets bewusst sein!